Belegerteilungspflicht

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Jahreswechsel

FAQs zum Jahreswechsel 2020/2021

So turbulent das Jahr 2020 auch ist/war und so flexibel man auf die Umstände reagieren musste, ändern sich manche Dinge nie. Denn worauf es am Jahresende ankommt und womit Sie sich als Unternehmerinnen und Unternehmer auseinandersetzen müssen, haben wir Ihnen in diesem Blogbeitrag zusammengefasst. Sofern Sie noch offene Fragen haben, können Sie uns diese gerne …

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Ein Muss, der MONATSBELEG

Den Kunden Belege mitzugeben und diese in der Registrierkasse zu erfassen, reicht leider noch nicht aus. Der Gesetzgeber sieht vor, dass am Monatsende auch Monatsbelege erstellt und erfasst werden müssen (sowie am Jahresende ein Jahresbeleg). Diese Belege sowie das Datenerfassungsprotokoll müssen zusätzlich auf einem anderen Medium, als das der Registrierkasse, gespeichert werden.

Belegerteilungspflicht vs. Registrierkassenpflicht – straffrei oder nicht?

Die Frage „Brauchen Sie eine Rechnung?“ ist ab 1.1.2016 tabu! Ein verpflichtender Beleg ist auf jeden Fall auszustellen UNABHÄNGIG von Umsatzgrenzen. Anders verhält es sich mit der Registrierkassenpflicht (Umsatzgrenzen: 15.000 Netto-Jahresumsatz UND 7.500 Netto-Barumsatz) – die Nichterfüllung ist bis 31.3.2016 absolut straffrei.

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