DSGVO – darauf müssen Ärzte achten

Auch Ärzte trifft die DSGVO. Was Ärzte im Bezug auf Patienten und Patientenbögen beachten müssen, erfahren Sie in diesem Blogartikel. Dazu waren wir mit Dr. Hubertus Thum, Rechtsanwalt in Wien und zertifizierter Datenschutzbeauftragter im Gespräch.

Thema Patientenbogen

Darf ein Patient noch namentlich im Wartezimmer aufgerufen werden? Worauf muss bei den Patientenbögen geachtet werden? Was muss ein Arzt allgemein vorab seinen Patienten mitteilen? Das und noch mehr erfahren Sie in diesem Video!

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Sie wollen Ihren Patientenbogen DSGVO konform gestalten lassen? Dann senden Sie uns einfach per E-Mail an sales@neu.offisy.at eine Anfrage mit dem Hinweis „Patientenbogen DSGVO konform gestalten“. Wir übernehmen dies gerne mit unserem Rechtsanwalt Dr. Hubertus Thum.

Was die wichtigsten Bestandteile der DSGVO sind, worauf Sie achten müssen und vieles mehr erfahren Sie in unserem Artikel „Das müssen Sie zur DSGVO wissen“.

Ob eine Arztpraxis wie ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen Werbung schalten darf und welche Möglichkeiten und Einschränkungen es gibt, erfahren Sie im Blogbeitrag  „Wie dürfen Ärzte Werbung machen?“.