Update zum e-Rezept – Was Sie aktuell wissen sollten!

Liebe Kund:innen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass Offisy derzeit intensiv an der Integration des e-Rezepts arbeitet. Unsere Planung sieht vor, dass es im Laufe dieses Herbstes verfügbar sein wird.

Zur Klarstellung bezüglich der Verpflichtung des e-Rezepts liefern wir Ihnen hiermit offizielle Informationen der Österreichischen Gesundheitskasse:

Für Wahlärzte – Wichtige Informationen:
Wenn Sie bereits ein Rezepturrecht haben, ist es NICHT verpflichtend für Sie, auf das neue Rezepturrecht umzusteigen und das e-Rezept zu verwenden. Auch eine zeitliche Frist gibt es hierfür nicht.

Wahlärzte, die ab dem 1.7.2022 neu das Rezepturrecht beantragen, sind zur e-Rezept Anbindung verpflichtet.

Sollte es technisch noch nicht umsetzbar sein, ist die Ausstellung von Papierrezepten weiterhin erlaubt.

Ein paar zusätzliche Hinweise:

  • Die Nutzung des e-Rezepts ist österreichweit identisch.
  • Bei der Ausstellung von e-Rezepten gibt es technisch und formal keinen Unterschied zwischen einem Wahlarzt und einem Vertragsarzt.
  • Aktuell können e-Rezepte zwischen Wahlarzt und Vertragsarzt noch nicht unterschieden werden.
  • Bis die notwendige e-card Infrastruktur komplett ausgerollt ist, können Wahlärzte und Wahlärztinnen weiterhin (Papier)Rezepte analog der bisherigen Vorgehensweise in jedem Regionalbereich bestellen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

e-card Infrastruktur und e-Rezept

Sozialministerium zu e-Rezept

Allgemeine Informationen zum e-Rezept

Sollten Sie noch Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden.