Belegerteilungspflicht vs. Registrierkassenpflicht – straffrei oder nicht?

Die Frage „Brauchen Sie eine Rechnung?“ ist ab 1.1.2016 tabu! Ein verpflichtender Beleg ist auf jeden Fall auszustellen UNABHÄNGIG von Umsatzgrenzen. Anders verhält es sich mit der Registrierkassenpflicht (Umsatzgrenzen: 15.000 Netto-Jahresumsatz UND 7.500 Netto-Barumsatz) – die Nichterfüllung ist bis 31.3.2016 absolut straffrei.